( § 27 Stmk. TourismusG ) Tourismusabgaben sind keine Verbrauchsteuern, die der Endverbraucher des Produkts zu tragen hat, sondern Abgaben auf die Tätigkeit der Unternehmen, die vom Tourismus betroffen sind. VwGH 30.08.1999, 97/17/0157. (Beschwerde abgewiesen)