( § 1 Z 5 Stmk. TourismusG ) Schon nach einer Durchschnittsbetrachtung kann davon ausgegangen werden, dass Rechtsanwälte aus dem Fremdenverkehr Nutzen ziehen und daher als Tourismusinteressenten tourismusabgabepflichtig sind. VwGH 11.11.1998, 96/04/0213. (Beschwerde abgewiesen)