( § 21 Abs 3 FrG ) Die Beschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs für Kinder unter 14 Jahren zu ihren Eltern, die sich in Österreich auf Dauer niedergelassen haben, ist sachfremd und verfassungswidrig. Kinder etwa im 15. Lebensjahr fallen unter das Beschäftigungsverbot nach § 5 KJBG und sind zudem schulpflichtig, daher kann mangels Selbsterhaltungsfähigkeit durchaus noch ein Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern bestehen.