( § 10 Abs 2 BewG ) Ob die Abgabenbehörde die Ergebnisse einer von ihr zu Kontrollzwecken eingeholten Wertermittlung einer Liegenschaft vor Erlassung des Bescheides dem Steuerpflichtigen zur Kenntnis gebracht hat, ist nicht von wesentlicher Bedeutung, wenn die Entscheidung der Behörde nicht vom Wertansatz der Betriebsprüfung abweicht. VwGH 17.05.2000, 98/15/0009. (Beschwerde abgewiesen)