( § 236 BAO ) Die Einhebung der (vollen) Abgabenschuldigkeiten kann sachlich unbillig sein, wenn im Rahmen eines allgemeinen, quotenmäßigen Forderungsverzichts (Ausgleichs) ein Verzicht auf die Abgabenforderungen zur Sanierung des Unternehmens mit beitragen kann. VwGH 24.09.1999, 99/14/0118. (Bescheid aufgehoben)