( § 37 EStG 1972 ) Ist es durch den Übergang eines freiberuflich tätigen Rechtsanwaltes von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Bestandsvergleich zu einer Zusammenballung von Einkünften gekommen, ist der begünstigte Steuersatz für den Übergangsgewinn auch dann anzuwenden, wenn es sich bei den im Übergangsgewinn erfassten Forderungen zu 87% um solche handelt, die im Jahr vor dem Übergangszeitpunkt entstanden sind, während die restlichen Forderungen aus mehreren Vorjahren resultieren. VwGH 22.03.2000, 99/13/0004 und 98/13/0168. (Bescheide aufgehoben)