( § 6, § 24 EStG ) Die räumliche Trennung und eine allenfalls getrennte Buchführung für 2 Kühlhauser eines Unternehmens, das eine Viehagentur, einen Schlachthof und ein Transportunternehmen betrieb und auch die beiden Kühlhäuser vermietete, vermögen für sich keinen Teilbetrieb zu begründen.