( § 3 Abs 1, § 10 Ktn. MotorbootabgG ) Wenn der Gesetzgeber die Fälle einer gewerbsmäßigen Verwendung eines Motorfahrzeuges auf einem Stausee (hier: Selbstfahr-Klappschute für den Transport und das Verbringen von Baggergut) ohne Vorliegen einer Schifffahrtskonzession nicht als Ausnahmetatbestand von der Motorbootabgabe berücksichtigt hat, vermag der VwGH in der Bevorzugung konzessionierter Betriebe keine durch Analogie zu schließende Gesetzeslücke zu erkennen. VwGH 22.11.1999, 97/17/0042. (Beschwerde abgewiesen)