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Dienstgeberbeitragspflicht von wesentlich beteiligten Gesellschaftern ohne Geschäftsführerfunktion

Lohnsteuer und AbgabenARD 5143/17/2000 Heft 5143 v. 8.8.2000

( § 41 Abs 2 FLAG, § 22 Z 2 EStG ) Wesentlich beteiligte Gesellschafter, die zu einer auf Dauer abgestellten Leistung gegenüber der Gesellschaft auf Basis eines Fixbezuges verpflichtet sind, sind auch dann kommunalsteuer- und dienstgeberbeitragspflichtig, wenn sie keine Geschäftsführungsfunktion innehaben.

VwGH 26.04.2000, 99/14/0339

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