( § 73 ArbVG, § 26 Z 2 AngG ) Die jahrelange von den Arbeitnehmern geduldete Einbehaltung einer monatlichen „Betriebsratsumlage“ von S 40,- zur Anschaffung von Kleidung für den Privatgebrauch der Arbeitnehmer stellt auch dann ohne Nachfristsetzung keinen Grund für einen vorzeitigen Austritt dar, wenn sie ohne gesetzliche Deckung erfolgt.
OGH 01.12.1999, 9 Ob A 240/99f