( § 20, § 21 UStG, § 214, § 215, § 216 BAO ) Verbindet ein Steuerpflichtiger mit seiner Umsatzsteuervoranmeldung, aus der sich ein Überschuss ergibt, einen Rückzahlungsantrag, kann das Finanzamt diesen Antrag auch dann nicht ohne Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldung abweisen, wenn für den Steuerpflichtigen kein Abgabenkonto besteht.
VwGH 22.03.2000, 99/13/0098