( § 11 Abs 1, § 12 Abs 1 UStG, § 12 Abs 14 UStG idF vor BGBl I 1998/79 ) Weist eine vom Lieferanten dem Empfänger eines steuerfreien Grundstücksumsatzes ausgestellte Urkunde (Rechnung) den beim Lieferanten vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Betrag gesondert aus, ohne dass darin der Leistungszeitpunkt genannt wird, kann die in Rechnung gestellte Steuer auch dann nicht zum Vorsteuerabzug verwendet werden, wenn die Urkunde alle ansonsten erforderlichen Merkmale einer Rechnung iSd § 11 UStG enthält.