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§ 67 Abs 10 ASVG

SozialversicherungARD 5142/28/2000 Heft 5142 v. 4.8.2000

( § 67 Abs 10 ASVG ) Geschäftsführern (bzw. geschäftsführenden Gesellschaftern) kommt die Bereinigungswirkung des Zwangsausgleichs beim Primärschuldner iSd § 156 Abs 1 KO nicht zugute (zum Fortbestehen der Haftung nach § 67 Abs 10 ASVG für die nach § 164 KO und § 164a KO begünstigten Gesellschafter von Personengesellschaften vgl. VwGH 4. 5. 1999, 96/08/0385, ARD 5083/42/99).

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