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§ 4c AuslBG, Art 6 Abs 1 ARB 1/80

ArbeitsrechtARD 5141/14/2000 Heft 5141 v. 1.8.2000

( § 4c AuslBG, Art 6 Abs 1 ARB 1/80 ) Die Zugehörigkeit eines türkischen Arbeitnehmers zum regulären Arbeitsmarkt ist nicht von der Ausstellung einer förmlichen Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung abhängig, wenn er ordnungsgemäß (mehr als 4 Jahre durchgehend) beschäftigt war und seinen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis bereits unmittelbar auf Art 6 Abs 1 ARB 1/80 stützen konnte. Die in einem Aufenthaltsverfahren nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften erfolgte Versagung einer Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung kann dem türkischen Arbeitnehmer nicht entgegengehalten werden. VwGH 23.02.2000, 97/09/0097. (Bescheid aufgehoben)

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