BMF 30.05.2000
1. Der Verzicht auf die Ausgabe neuer Anteile iSd § 19 Abs 2 Z 5 UmgrStG im Falle der Einbringung von Vermögen iSd § 12 Abs 2 UmgrStG durch eine Mitunternehmerschaft in eine Körperschaft ist nach dem Gesetzeswortlaut auch bei mittelbarer Übereinstimmung der steuerlichen Beteiligungsverhältnisse an der Mitunternehmerschaft und der Körperschaft möglich.