BMF 06.06.2000
1. Zu Art I UmgrStG (Verschmelzung):
Eine inländische Konzernverschmelzung in Form eines up-stream-mergers ist hinsichtlich der Geltung des Art I UmgrStG von der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Vorschriften und der Bestätigung durch das Firmenbuch getragen. Die in § 1 Abs 1 UmgrStG genannte Anwendungsvoraussetzung für Art I UmgrStG dahin gehend, dass das Besteuerungsrecht der Republik Österreich nicht eingeschränkt werden darf, bezieht sich nur auf die Besteuerungsmöglichkeit der stillen Reserven und eines allfälligen Firmenwertes im übertragenen Vermögen bei der übernehmenden Körperschaft. Eine Neubewertung des übernommenen Vermögens iSd § 202 Abs 1 HGB ist in Hinblick auf die steuerliche Buchwertfortführungspflicht unmaßgeblich.