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Keine Erstattung von Sonderzahlungen bei Entgeltfortzahlung

ArbeitsrechtARD 5140/12/2000 Heft 5140 v. 28.7.2000

( § 8 EFZG ) Das aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlende Entgelt beschränkt sich auf das laufende Entgelt, weshalb Sonderzahlungen kein erstattungsfähiges Entgelt darstellen.

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