Liebhaberei bei Pensionisten mit Negativeinkünften aus früheren Tätigkeiten - z.B. wenn ein Rechtsanwalt einen kleinen Anwaltskanzleibetrieb aufrecht erhält oder ein Arzt bestimmte Patienten noch weiter betreut, die Einnahmen aber gesundheits- und altersbedingt immer geringer werden, während die Aufwendungen (Mietkosten, Arbeitszimmer) diese überschreiten. Artikel von Dr. Thomas Neuber, Wien. (SWK 2000/651, Heft 16)