Pensionszusage der Kapitalgesellschaft an beteiligte Arbeitnehmer ohne Anrechnung der Sozialversicherung. Artikel von Anton Weber, Wien. Nach Meinung des Autors stellt der Erlass des BMF v. 20. 1. 2000, ARD 5100/9/2000, eine Fehlinterpretation des VwGH 24. 6. 1999, 94/15/0185, ARD 5076/28/99, dar. Aus dem Erkenntnis des VwGH sei vielmehr zu erschließen, dass eine Pensionszusage dann fremdunüblich ist, wenn die Firmenpension unter Einschluss der gesetzlichen Alterspension wesentlich über 80% des letzten Aktivbezuges hinausgeht und damit eine fremdunübliche Überversorgung im Ruhestand erreicht wird. (SWK 2000/709, Heft 18)