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Lohnverrechnung und Euro-Umstellung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5139/20/2000 Heft 5139 v. 25.7.2000

BMF 05.05.2000

Erfolgt die Berechnung der Lohnsteuer auf Jahresbasis und Rundung auf volle 100 S-Beträge?

Für den Übergangszeitraum 1. 1. 1999 bis 31. 12. 2001 besteht die Möglichkeit, die Lohnverrechnung - und somit auch die Lohnsteuerberechnung - wahlweise in Schilling oder in Euro durchzuführen. Entsprechende Ausführungen enthält Pkt 5.3.1 des Euro-Einführungserlasses v. 11. 12. 1998, AÖF 1999/19, ARD 4997/19/99. Dort wird u.a. ausgeführt, dass der zum laufenden Tarif zu versteuernde monatliche Euro-Arbeitslohn - nach Abzug von Pauschalien etc. - auf ein Jahreseinkommen hochzurechnen ist, jedoch keine Rundung dieses Euro-Jahreseinkommens vorgenommen werden darf, weil § 33 Abs 1 EStG 1988 (Rundung auf volle S 100,-) nur auf ein Schilling-Jahreseinkommen anwendbar ist.

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