( § 7 SchillingG ) Im Euro-Einführungserlass v. 11. 12. 1998, AÖF 1999/19, ARD 4997/19/99, wird in Pkt 2.1 festgehalten, dass aus den gesetzlichen Bestimmungen (im Wesentlichen § 7 Schillinggesetz) kein Zwang zur gleichzeitigen Umstellung aller Teile der Buchführung abzuleiten ist. Wenn nun schon einzelne Buchführungsbereiche gesondert umgestellt werden können, darf dies umso mehr für die Buchführung eines organisch in sich geschlossenen - und somit auch buchhalterisch selbständig geführten - Teilbetriebes gelten. Zu beachten ist allerdings jedenfalls das Verbot der (Rück-)Umstellung von Euro auf Schilling, das so lange gilt, als es während der Übergangsphase zu keinem auf diesen Teilbetrieb bezogenen Unternehmerwechsel kommt. BMF 26.06.2000.