( § 144 ASVG ) Bei Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung von Pflege in Krankenanstalten oder von Hauskrankenpflege kommt es nicht allein darauf an, ob der Versicherte im fraglichen Zeitraum ärztlicher Hilfe bedurfte (diese könnte ja auch innerhalb des Ordinationsbetriebes niedergelassener Ärzte oder ambulant erfolgen), sondern vielmehr darauf, ob er einer solchen ärztlichen Behandlung bedurfte, die - aus medizinischen Gründen - nur in einer Krankenanstalt, also im Rahmen der Anstaltspflege erbracht werden konnte. OGH 09.11.1999, 10 Ob S 259/99y .