( § 1151, § 1154 ABGB ) Einem Treugeber sämtlicher Gesellschaftsanteile an einer GmbH kommt keine Arbeitnehmereigenschaft zu dieser Gesellschaft zu; er kann deshalb auch daraus keine Ansprüche ableiten. ASG Wien 24.02.2000, 32 Cga 152/99b, rk.
( § 1151, § 1154 ABGB ) Einem Treugeber sämtlicher Gesellschaftsanteile an einer GmbH kommt keine Arbeitnehmereigenschaft zu dieser Gesellschaft zu; er kann deshalb auch daraus keine Ansprüche ableiten. ASG Wien 24.02.2000, 32 Cga 152/99b, rk.