( Stmk. Getränke- und SpeiseeisabgabeG ) Die Beibehaltung einer gesetzlichen Regelung der Besteuerung von alkoholfreien Getränken und Speiseeis nach Wegfall der Erhebung der Getränkesteuer von alkoholischen Getränken schafft keine sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung und es ist kein verfassungsrechtlicher Grund zu erkennen, der es verbieten würde, neben den Verbrauchsteuern des Bundes auf alkoholische Getränke (Biersteuergesetz, Schaumweinsteuergesetz, Alkohol - Steuer und Monopolgesetz) eine mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbare Steuer auf die Veräußerung von alkoholfreien Getränken an Letztverbraucher zu erheben. VwGH 13.04.2000, 99/16/0486, 99/16/0383. (Bescheide aufgehoben)