( § 10a MSchG, § 1158 ABGB ) Wird die mit der Vereinbarung getroffene 3-monatige Befristung des Dienstverhältnisses einer Arbeitnehmerin, dass das Dienstverhältnis als unbefristet gelten soll, wenn ihr bis zum Ende der Befristung keine anders lautende Erklärung zukommt, durch Eintritt einer Schwangerschaft gehemmt, läuft die Erklärungsfrist des Arbeitgebers für die Beendigung des befristeten Dienstverhältnisses dennoch mit Ablauf der ursprünglich vereinbarten Befristung ab.