vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einkünfte von Kfz-Sachverständigen

SteuerrechtARD 5136/31/2000 Heft 5136 v. 14.7.2000

( § 22 Z 1 lit b, § 23 EStG ) Beschränkt sich die Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen im Wesentlichen auf die Verwertung allgemein bekannter physikalischer Gesetze betreffend die Schwerkraft, Trägheit der Masse und den Reibungswiderstand sowie auf rein logische Überlegungen, ist diese auch dann nicht ziviltechnikerähnlich, wenn er über eine Ausbildung verfügt, die als Grundlage für eine Ziviltechnikertätigkeit dienen könnte. Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind daher nicht als Einkünfte aus selbständiger, sondern aus gewerblicher Tätigkeit zu qualifizieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte