( RL 88/361/EWG ) Wird die Gewährung einer Befreiung von der Einkommensteuer auf Dividenden, die an natürliche Personen, die Anteilseigner sind, gezahlt werden, von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass die dividendenzahlende Gesellschaft ihren Sitz in diesem Mitgliedstaat hat, verstößt dies gegen den freien Kapitalverkehr.