( § 4 BPGG, § 2 Abs 2 EinstV ) Bei Vorhandensein einer Zentralheizung kann das Beheizen eines Tischherdes zur Zubereitung von Mahlzeiten keinen zusätzlichen Pflegeaufwand für die Herbeischaffung von Heizmaterial auslösen.
OGH 14.12.1999, 10 Ob S 321/99z