( § 12a MRG ) Bringt der Mieter von Geschäftsräumlichkeiten als Einzelunternehmer sein Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein, ist der Vermieter auch dann zur Anhebung des Hauptmietzinses berechtigt, wenn der Unternehmer mehrheitlich die Gesellschaftsanteile an der neuen Gesellschaft hält.
OGH 07.04.2000, 5 Ob 267/98w (verstärkter Senat)