( § 2 Abs 3 EStG ) Zur Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Vermietung einer Liegenschaft innerhalb des 20-jährigen Beobachtungszeitraumes kann bei Mietzinsbeschränkungen von einem fiktiven monatlichen Zinssatz ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen der ihm durch die mietrechtlichen Regelungen auferlegten Beschränkungen die Möglichkeiten der Erzielung von Einnahmen im Wesentlichen ausschöpft.