( § 27 EStG, § 8 KStG ) Die Feststellung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge Zahlung überhöhter Mietzinse einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist auch dann möglich, wenn keine vergleichbaren Mietverträge für einen Fremdvergleich vorliegen.
VwGH 31.03.2000, 95/15/0056, 0065