( § 36 AlVG, § 6 NHV ) Die Lehrlingsentschädigung eines unterhaltsberechtigten Kindes ist insoweit nicht auf die Freigrenze des anrechenbaren Einkommens von Familienmitgliedern bei der Notstandshilfe anzurechnen, als sie nicht zur Erlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit ausreicht.
VwGH 29.03.2000, 97/08/0436