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Art 46, Art 46b VO (EWG) 1408/71

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5132/31/2000 Heft 5132 v. 30.6.2000

( Art 46, Art 46b VO (EWG) 1408/71 ) Eine innerstaatliche Bestimmung, wonach bei einem Arbeitnehmer, der in dieser Eigenschaft in der Zeit vom 1. 1. 1938 bis 1. 1. 1945 eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die aufgrund eines Systems der sozialen Sicherheit des betreffenden Staates ein Mindestbetrag an Beiträgen geleistet wurde, davon auszugehen ist, dass er ausreichende Beitragszahlungen geleistet hat, um damit eine regelmäßige, hauptberufliche Beschäftigung für den gesamten Zeitraum zwischen dem Tag, an dem die nachgewiesene Beschäftigung geendet hat, und dem 1. 1. 1946 nachzuweisen („Kriegsvermutung“), wonach diese Vermutung jedoch nicht für die Beschäftigungszeiten gilt, für die der Betroffene aufgrund eines Systems eines anderen Staates eine Rente bezieht, ist keine Kürzungs-, Ruhens- oder Entziehungsbestimmung iSd VO (EWG) 1408/71 des Rates v. 14. 6. 1971 [über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern] in der durch die VO (EWG) 1248/92 des Rates v. 30. 4. 1992 geänderten Fassung, die nicht auf eine nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften berechnete Leistung angewendet werden dürfte. EuGH 18.11.1999, Rs. C-442/97 , Fall van Coile.

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