( § 7 AlVG idF BGBl 1996/201 ) Der Status eines Arbeitslosen, der über eine Aufenthaltsberechtigung gemäß § 7 Asylgesetz verfügt und der sich daher erlaubterweise im Inland aufhält, ist jenem aufgrund eines Aufenthaltstitels iSd § 7 Abs 4 AlVG (nämlich: in Zusammenhang mit der Beurteilung der Verfügbarkeit) gleichzuhalten, so dass ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld auch von erworbenen Anwartschaften aufgrund einer erlaubten Erwerbstätigkeit während eines Haftaufenthaltes hergeleitet werden kann. VwGH 23.02.2000, 99/03/0037. (Bescheid aufgehoben)