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§ 7 Abs 2, § 12 Abs 1 KStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5130/34/2000 Heft 5130 v. 20.6.2000

( § 7 Abs 2, § 12 Abs 1 Z 6 KStG ) Aussetzungszinsen sind nicht als Nebenansprüche (Nebengebühren) zu Personensteuern einer Kreditgenossenschaft absetzbar. FLD f. d. Steiermark 21.03.2000, RV 244/1-10/00.

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