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Entgeltanspruch eines entlassenen BR-Mitgliedes bis zur nachträglichen Zustimmung des Gerichts zur Entlassung

ArbeitsrechtARD 5128/11/2000 Heft 5128 v. 9.6.2000

( § 120, § 122 Abs 3 ArbVG, § 190 ZPO ) Bis zur nachträglichen Zustimmung des Gerichts zur Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes hat dieses auch für die Zeit einer Dienstfreistellung Anspruch auf das ihm gebührende Arbeitsentgelt. Klagt das BR-Mitglied dieses Entgelt ein, ist das Verfahren auch nicht bis zur Entscheidung über die Zustimmung zur Entlassung zu unterbrechen.

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