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§ 28 Abs 2 AuslBG, § 32 Abs 2 VStG

ArbeitsrechtARD 5126/11/2000 Heft 5126 v. 30.5.2000

( § 28 Abs 2 AuslBG, § 32 Abs 2 VStG ) Verfolgungshandlung ist jede von einer Behörde gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung (Ladung, Vorführungsbefehl, Vernehmung, Ersuchen um Vernehmung, Auftrag zur Ausforschung, Strafverfügung u.dgl.), und zwar auch dann, wenn die Behörde zu dieser Amtshandlung nicht zuständig war, die Amtshandlung ihr Ziel nicht erreicht oder der Beschuldigte davon keine Kenntnis erlangt hat.

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