Ausschussbericht; 123 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. des NR XXI. GP
Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Ein mit der Wohnrechtsnovelle 2000 in Zusammenhang stehender Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen geändert werden, wurde im Ausschuss angenommen. Die vorgenommenen Änderungen sollen sicherstellen, dass - so wie es die bisherige Ausnahmeregelung im Hausbesorgergesetz vorsieht - auch bei künftigen Verträgen zwischen Liegenschaftseigentümern und Arbeitnehmern zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung von Häusern das AZG nicht zur Anwendung kommt, um die notwendige Flexibilität zu erhalten. Zusätzliche arbeitszeitrechtliche Regelungen können durch Kollektivvertrag oder Dienstvertrag getroffen werden. Die Diskriminierung von Frauen soll hintangehalten werden.