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Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung gemäß § 24 EStG 1988

Lohnsteuer und AbgabenARD 5125/17/2000 Heft 5125 v. 26.5.2000

BMF 27.01.2000

Eine Betriebsveräußerung ist einkommensteuerrechtlich dann realisiert, wenn die Verfügungsgewalt übertragen wird (Verfügungsgeschäft). Einem etwa im Vorjahr erfolgten Vertragsabschluss (Verpflichtungsgeschäft) kommt demgegenüber keine Bedeutung zu.

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