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§ 27 AngG

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5124/32/2000 Heft 5124 v. 23.5.2000

( § 27 AngG ) Vorstrafen wegen früher begangener Handlungen bilden idR keinen den in § 27 AngG beispielsweise aufgezählten Entlassungsgründen gleichwertigen „wichtigen Grund“, auch wenn sie dem Arbeitgeber erst während des Dienstverhältnisses bekannt werden.

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