( § 227a ASVG ) Bei adoptierten Kindern ist der erste mögliche Ersatzmonat für Kindererziehungszeiten der Kalendermonat, der der Adoption folgt. Die Rechtswirkungen der Adoption treten mit Rechtskraft der Adoptionsbewilligung rückwirkend zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein.
OGH 14. 12. 1999, ..