( § 15 Abs 4 lit b BAG, § 22, § 23 KJBG ) Unterlässt es ein Arbeitgeber, für die medizinische Erstversorgung und unverzügliche ärztliche Behandlung eines Kochlehrlings zu sorgen, der Verbrennungen durch heißes Fett erlitten hat, vernachlässigt er dadurch gröblich seine ihm als Lehrberechtigten obliegenden Pflichten.
ASG Wien 11.06.1999, 3 Cga 8/99p