( § 15 Abs 3 lit c BAG ) Das „Schwänzen“ der betrieblichen Lehrausbildung bei Kursen in einem Lehrbauhof kann bei auch sonst erwiesener Gleichgültigkeit des Lehrlings gegenüber seinen Pflichten einen Grund für die vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten darstellen.
ASG Wien 24.01.2000, 32 Cga 136/99z, rk.