( § 48 Abs 1 VwGG ) Einem Beschwerdeführer gebührt (seit 1. 7. 1999) auch Anspruch auf Kostenersatz für den Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand im Verfahren vor dem VwGH, wenn er durch einen Wirtschaftstreuhänder vertreten ist.
VwGH 23.03.2000, 99/15/0202