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Aufwandersatz für Wirtschaftstreuhänder für Vertretung vor dem VwGH

BetriebswichtigesARD 5123/37/2000 Heft 5123 v. 19.5.2000

( § 48 Abs 1 VwGG ) Einem Beschwerdeführer gebührt (seit 1. 7. 1999) auch Anspruch auf Kostenersatz für den Schriftsatz- und Verhandlungsaufwand im Verfahren vor dem VwGH, wenn er durch einen Wirtschaftstreuhänder vertreten ist.

VwGH 23.03.2000, 99/15/0202

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