SRÄG 2000 - Änderung des AlVG: Zur Klarstellung zu dem Artikel ARD 5121/1/2000, Punkt 1, ist festzuhalten, dass die Neuregelung betreffend Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose auf 78 Wochen (§ 18 Abs 2 lit c AlVG) nach dem vorliegenden Ministerialentwurf zwar erst mit 1. 10. 2000 in Kraft treten, aber bereits für jene Fälle gelten soll, in denen Frauen das 54. Lebensjahr und Männer das 59. Lebensjahr nach dem 30. 9. 1999 vollendet haben (§ 79 Abs 55 AlVG). Diese Regelung soll mit Ablauf des 31. 12. 2003 außer Kraft treten, auf laufende Fälle jedoch weiter anzuwenden sein (§ 80 Abs 9 AlVG).