( KV-Gastgewerbe, Tourismus ) Die Mindestlöhne der Arbeiter und die Lehrlingsentschädigungen im österreichischen Tourismus werden rückwirkend mit 1. 5. 2000 um 2,1% erhöht, wobei sich im Burgenland und in Niederösterreich die Mindestlöhne in den einzelnen Verwendungsgruppen um jenen Betrag erhöhen, der aus dem Durchschnittswert der Lohnerhöhungen in den übrigen 7 Bundesländern errechnet wird. Darüber hinaus werden die Fremdsprachenzulage, der Nachtarbeitszuschlag und das Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge um S 10,- erhöht.