( § 879 ABGB , § 9, § 39 GewO ) Der Berufung gegen das Urteil des ASG Wien 12. 7. 1999, 29 Cga 45/99w, ARD 5098/20/2000, betreffend Nichtigkeit der Vereinbarung mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer, wonach dieser zwar keine Arbeitsleistung erbringen, wohl aber bei der Gebietskrankenkasse mit einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden als beschäftigt angemeldet werden sollte, wurde keine Folge gegeben. OLG Wien 15.03.2000, 7 Ra 371/99a, Revision unzulässig.