( § 23 Z 2, § 28 EStG, § 7 Abs 3 KStG ) Erzielt eine vermögensverwaltende GmbH mit atypisch stillen Gesellschaftern, die kein Unternehmerrisiko zu tragen haben, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, liegen keine einheitlich zu beurteilenden gemeinsamen Einkünfte vor, sondern stellen sich diese für die GmbH als Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
VwGH 24.02.2000, 96/15/0062