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KV-Bau

Betriebswichtige GesetzeARD 5121/2/2000 Heft 5121 v. 12.5.2000

(KV-Bau) Das Trennungsgeld gemäß § 9 Abschn II Z 2 KV f. Bauindustrie und Baugewerbe ( Arbeiter) beträgt ab 1. 5. 2000:

für betriebsentsandte Arbeitnehmer ("große Trennung") S 335,60; sonst für verheiratete und gleichgestellte Arbeitnehmer ("kleine Trennung") S 274,07.

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