(KV-Bau) Das Trennungsgeld gemäß § 9 Abschn II Z 2 KV f. Bauindustrie und Baugewerbe ( Arbeiter) beträgt ab 1. 5. 2000:
für betriebsentsandte Arbeitnehmer ("große Trennung") S 335,60; sonst für verheiratete und gleichgestellte Arbeitnehmer ("kleine Trennung") S 274,07.